Chef darf Urlaub des Angestellten nicht abbrechen

Erschienen in: Allgemein
Erschienen am: Sunday July 23, 2006

Urlaub ist Urlaub - nach diesem Grundsatz dürfen Chefs ihre Angestellten nicht aus den Ferien zurückrufen.

Arbeitnehmer müssen während ihres Urlaubs nicht einmal erreichbar sein, sagt der Rechtsanwalt Paul-Werner Beckmann aus Herford, der dem Vorstand des Deutschen Anwaltvereins angehört. „Der Arbeitnehmer soll sich im Urlaub schließlich erholen können“, erläutert der Experte.

Eine Klausel im Arbeitsvertrag, der zufolge sich ein Arbeitnehmer grundsätzlich mit einem Rückruf bereit erklärt, ist Beckmann zufolge in der Regel nicht zulässig. Rechtens wäre eine ähnliche Klausel, wenn sie beispielsweise besagt, dass der Arbeitnehmer in Notfällen seinen Urlaub abbrechen muss, weil er der einzige EDV-Experte im Unternehmen ist und alle Rechner ausgefallen sind.

Egal, ob es im Vertrag steht oder nicht - in absoluten Notfällen muss allerdings jeder Arbeitnehmer seiner Firma zur Hilfe eilen. „Dann muss es aber schon ein Feuer oder einen ähnlichen Vorfall gegeben haben.“ Ein plötzlich eingehender lukrativer Auftrag sei jedenfalls kein ausreichender Grund, Arbeitnehmer aus dem Urlaub zu holen.

Quelle: Stol.it



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Croatia Blog - 03.12.2008
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